Sicherheitskonzept
Laut §43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung ist ein Sicherheitskonzept ab 5.000 Personen aufzustellen.
Ebenso trifft das auf Veranstaltungen mit einem erhöhten Gefährdungsgrad zu.
- Sind Sie verpflichtet ein Sicherheitskonzept aufzustellen, da z.B. ein erhöhter Gefährdungsgrad besteht?
- Benötigen Sie eine Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung?
- Ist ein Sanitätsdienst vorzuhalten?
- Ist ein Räumungskonzept zu erstellen?
- Welche Anzahl an Sicherheitspersonal und Ordnern benötigen Sie?
- Haben Sie als Betreiber an alle sicherheitsrelevanten Themen gedacht?
- Wer haftet im Falle eines Unfalls oder einer Massenpanik?
Bei all diesen Fragen können wir Sie kompetent unterstützen.
Wir erstellen Ihnen das individuell auf Ihre Veranstaltung zugeschnittene Sicherheitskonzept und kümmern uns um die rechtmäßige Ausführung. Ebenso können wir Ihnen das Sicherheitskonzept in Verbindung mit der Produktionsleitung, sowie der passenden Sicherheitstechnik anbieten.
Wir unterstützen Sie auch in Fragen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik und in Fragen Sicherheitstechnik. Um Ihr Event so sicher wie möglich zu machen.
Tags: Sicherheitskonzept, Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Sicherheitstechnik, Versammlungsstättenverordnung, Gefährdungsgrad, Räumungskonzept, SIKO.team