Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Wer ist Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik?
ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik kann auch ein Meister für Veranstaltungstechnik sein sofern er den fachübergreifenden Teil der Prüfung zum Meister für Veranstaltungstechnik erfolgreich absolviert hat.
Wann wird ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik gefordert?
Nach MVStättVO:
Nach §39 MVStättVO muss ab einer Bühnengröße von 50m² mindestens eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik während der Veranstaltung vor Ort sein.
Ab 200m² Bühnenfläche (Achtung: hierzu zählt auch Nebenbühne, Vorbühne, Hinterbühne und weitere auf selber Ebene zu Bühnen liegende Flächen im gleichen Brandabschnitt) wird ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik gefordert.
Hierzu gibt es noch detaillierte Begrifflichkeiten und Anwesenheitspflicht aber auch Ausnahmen.
Nach DGUV 17:
Quelle: DGUV-Information 215-310 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
bzw. auch nach Matrix aus selbiger Information:

Quelle: DGUV-Information 215-310 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
Haben Sie sich bereits mit dieser Thematik befasst? Sehr gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – Sprechen Sie uns an